Nicht immer sind die Käuferinnen und Käufer schuld, wenn Autos so fad lackiert sind.
Wir lassen die Sache mit dem Wiederverkaufswert hier einfach beiseite, der greift ohnehin viel zu oft in die Farbwahl ein: Bunte Auszucker verkneift man sich, dann in den banalsten Farbtönen sind Gebrauchtwagen am leichtesten zu veräußern – obendrein herrschen ja oft Bedenken, sich an einer Farbe sattzusehen. Dabei wird kaum bedacht, dass auch Weiß und Grau und Silber Farben sind, die sind vom vielzitierten Sattsehen seltsamerweise ausgenommen.
Es gibt aber auch einen rechtlichen Rahmen für die Farbwahl, so ist nicht alles, was die Fantasie in aller Farbenpracht ausheckt, auf einer Autokarosserie erlaubt. Dort, wo die Farbgebung sicherheitsrelevant wird, hegt ein dichtes Regelwerk die Fantasie ein, Belästigung, Behinderung und Gefährdung sind also zu unterlassen. So sind beispielsweise großflächig hochglänzende Karosserien (poliertes Alu oder verschromtes Stahlblech abseits von Stoßstangen oder Zierteilen) zu vermeiden, weil sie bei Sonnenschein blenden könnten. Ultraschwarz ist aus der Gegenrichtung bedenklich: Dieses Tiefschwarz absorbiert so ambitioniert das Licht, dass die Umrisse von Autos bei Dämmerung oder Dunkelheit schlicht nicht mehr zu erkennen sind.
Camouflage-Lackierungen hingegen sind erlaubt, sie dürfen allerdings keine geschützten Hoheitszeichen enthalten. Ebenso sind Lackierungen unzulässig, die Einsatzfahrzeuge imitieren, wobei historische Feuerwehr, Rettungs- und Polizeiautos nicht umlackiert werden müssen. Das Blaulicht aber ist beim Fahren abzudecken, und die Sirene muss schweigen.
Künstlerische Lackierungen und großflächige, fantasievolle Aufkleber sind gestattet, hier greift nur eine etwaige Sichtbehinderung moderierend ein: Tönung ist nur hinter der B-Säule möglich (wenn zwei Außenspiegel am Auto sind), davor sind Folierungen verboten. Die Frontscheibe darf überhaupt nur mit dem § 57a-Pickerl, nötigen Autobahnvignetten und einem Tönungsstreifen am oberen Rand beklebt sein, und wer die Vignetten der letzten Jahre vor Augen hat, wird bei einer Polizeikontrolle eventuell um Worte ringen müssen.
Diese Erkenntnisse stammen zwar von der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) in Deutschland, viel Unterschied zu Österreich wird wohl nicht bestehen. Wer beim Bestellen des neuen Autos ohnedies nur zwischen Silber und Anthrazit schwankt, kann all diese Regeln ohnedies getrost vergessen.
