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Wie soll ich ein neues Auto bezahlen: Kredit, Kfz-Leasing oder Barkauf?

Antworten auf Fragen, die vor und nach dem Autokauf akut werden: Kredit, Leasing oder Barkauf? Und wo ist die günstigste Versicherung?

autorevue Magazin
Zuletzt aktualisiert am 29.03.2021

Wie hoch der Anteil kredit­finanzierter Autos ist, ist schwer zu sagen. Wer das Geld bar dabei hat, also die zwei Drittel der Privatkunden, wird nicht danach gefragt, ob er ­einen Kredit aufgenommen, gespart oder geerbt hat.
Dass ein Drittel der Kunden den Neuwagen mittels Leasing finanziert, ist hingegen klar dokumentiert. Michael Steiner, Präsident des Leasingverbandes: „Die KFZ-Leasingquote, welche den Anteil der leasingfinanzierten an allen neuzugelassenen Fahrzeugen angibt, hat sich in den vergangenen Jahren sehr stabil entwickelt. Wir gehen also insgesamt von einem Anteil von rund 33 % bzw. einer gewerblichen Leasingquote von über 60 % aus.“

Bei Firmenautos ist der Barkauf also eine sehr exotische Finanzierungsform, ­Leasing hingegen ist mitten im Leben angekommen, wie auch die Umsätze der Branche zeigen. Im vergangenen Jahr wurden knapp 60 % der Leasingverträge gleich beim Kfz-Handel und seinen Banken abgeschlossen, knapp 20 % bei Kreditinstituten, den Rest teilen sich Versicherungen und der Direktvertrieb. Übrigens werden teure Autos überproportional häufig geleast – nicht jeder hat also so viel Geld in der Hand, wie sein Auftritt im Straßenverkehr ­vermuten lässt.

Autokauf: Kredit oder Leasing?

Der Barkauf muss nicht extra beleuchtet werden – wer das Geld parat hat, hat die Finanzierung ohnedies gesichert. Wer Geld braucht, muss wählen, wobei eine generelle Empfehlung für Kredit oder für Leasing so nicht möglich ist: Die Unterschiede zwischen den Finanzierungsformen sind geringer als zwischen den Anbietern. Wer günstig finanzieren will, muss also möglichst viele Angebote einholen, muss vergleichen und feilschen. Wobei es wichtig ist, über die reinen Monatsraten ­hinauszudenken: Sowohl bei ­Leasing als auch beim ­Kredit müssen alle Kosten ­addiert werden, auch die Höhe der Zinsen taugt nicht zum Vergleich der Finanzierungsmodelle.

Um die Vergleichbarkeit zu garantieren, sind Leasingunternehmen und Banken per Verbraucherkredit-Verordnung ohnedies verpflichtet, Gesamtbelastung und Effektivzinssatz (also die Zinsen samt allen Gebühren) anzugeben – diese Summen zählen.

Generell gilt: Die günstigste Finanzierungsform zu finden kann Zeit kosten. Die sollte man sich aber nehmen, schließlich verbringt man ja auch mit der Wahl des passenden Lebensabschnittsautos viele Stunden – die Finanzierung in wenigen Minuten zu wählen zeugt von falscher Gewichtung.

Stolpersteine beim Leasen

Leasing hat die Anfangsschwierigkeiten überwunden, Probleme gibt’s kaum noch, schon gar keine systematischen. Bernd Lausecker vom Verein für Konsumenteninformation (VKI): „Es gibt immer wieder Einzelfälle, aber der ­Dicke Hund, der im System läge oder bei einzelnen Anbietern, ist nicht vorhanden.“ Dennoch ist manches zu bedenken:

Gilt die Anzahlung als ­Depotzahlung oder als Miet­vorauszahlung? Eine Depotzahlung wird für den Kunden veranlagt, steht also nach ­Ablauf der Leasingdauer zur ­Verfügung. Eine Mietvorauszahlung wird sukzessive den Raten zudosiert. Steht beim Restwert etwas von Andienungsrecht, dann muss das Auto auf jeden Fall zu Vertragsende gekauft werden.

Ist der Restwert realistisch angesetzt? Bisweilen werden noch immer unrealistisch hohe Restwerte angenommen, um niedrige Monatsraten anbieten zu können.

Das geleaste Auto gehört der Leasinggesellschaft, daher sind ganz kreative Umbauten (Spoiler, Radkastenverbreiterungen …) nicht so leicht möglich wie beim eigenen Auto. Übliches wie die Mon­tage eines feineren Radios aber ist problemlos möglich.

Leasingautos dürfen auch in jene Länder fahren, in die man als Österreicher gemeinhin fährt. Wer ganz exotische Reisen unternehmen will (Wüstendurchquerungen oder Ausflüge nach Sibirien etwa), sollte vorher anfragen, ob der Versicherungsschutz dort gilt.

Bei finanziellen Problemen ist von Totstellen oder Untertauchen abzuraten – wer sich die Raten nicht mehr leisten kann, soll am besten beim ­Leasingunternehmen vor­sprechen.

Kleiner Bonus beim Kfz-Leasing

Um Kunden zu überzeugen, bieten Leasinggesellschaften oft noch Vergünstigungen an. Michael Osinger, Geschäftsführer ebv Leasing: „Mit einer Tankkarte kostet der Sprit für unsere Kunden zwei Cent je Liter weniger, wir bieten auch an, die Reifen mit zu leasen, und gewerbliche Kunden können das Flottenmanagement von uns erledigen lassen.“

Auch die Versicherung ist beim Leasing meistens günstiger, weil die Leasinggesellschaft kontingentweise buchen und daher besser auf Mengenrabatt pochen kann. Eine Vollkaskoversicherung ist für ein Leasingauto allerdings verpflichtend, wobei einen Neuwagen ohnedies kaum jemand mit Haftpflichtversicherung alleine ins Verkehrsgewühl werfen wird.

Weitere Ideen? Michael Osinger: „Es gibt Überlegungen, ökologische Autowahl finanziell zu belohnen, wie wir das mit einem 200-Euro-Bonus für ­Hybrid- und Elektroautos schon machen. Oder Mobilitäts-Leasing anzubieten, also nicht nur das Auto alleine zu verleasen, sondern auch ein Elektrofahrrad dazu oder Netzkarten für öffentliche Verkehrsmittel.“

Versicherungsversicherung

Wer seinen Job verliert oder in die Arbeitsunfähigkeit schlittert, trägt oft schwer an den monatlichen Raten. Auch gegen dieses Risiko kann man sich versichern, die Raten sind gering, bei ebv Leasing wird die Polizze mit angeboten.

Und egal, ob das Auto mittels Kredit oder Leasing finanziert wird: Am Anfang ist der Wertverlust tendenziell hoch, man zahlt aber während dieser Zeit hauptsächlich an den Gebühren. Erleidet das Auto einen Totalschaden oder wird es gestohlen, dann klafft eine hässliche Lücke zwischen Restwert und offener Summe, die dem Leasing- oder Kreditnehmer aufgebrummt wird. Gegen dieses Risiko gibt’s die GAP-Versicherung (Gap = englisch für Lücke), abermals gegen ­geringe Aufzahlung.

Autokauf nach dem Leasing

Mit Ablauf des Vertrages kauft rund die Hälfte der Leasingnehmer das Auto an, ein Drittel verlängert den Vertrag, was um ein bis zwei Jahre möglich ist. Der Rest least ein neues Auto, was den Leasinggesellschaften natürlich am liebsten ist.

Die Kfz-Versicherung

Zwar steigen die Reparatur­kosten wegen der komplexen Technik der Neuwagen, dafür kommen die Insassen bei Unfällen jetzt deutlich glimpflicher davon als einst, die Kosten für die Versicherungen bleiben somit im gewohnten Rahmen. Autofahrer sind als Versicherungskunden prinzipiell begehrt, zumal die Kfz-Versicherung schon in jungen Jahren abgeschlossen wird – im für die Versicherungen idealen Fall bleiben die Kunden auch bei späteren Vertragsabschlüssen (Haushalts- oder Rechtsschutzversicherung …) treu. Um den Tarif, den die Versicherung nennt, kann gefeilscht werden, und Rabatte sonder Zahl gibt’s auch noch immer, zum Beispiel für ökologische Autowahl: Bei der Wr. Städtischen kommen Autos mit geringem CO2-Ausstoß günstiger davon. Auch hier gilt also: Vergleichen und Verhandeln führen zum günstigsten Tarif. Man kann die Versicherungsunternehmen persönlich kontaktieren oder die Angebote von neutraler Stelle einholen, auch mittels Internet: www.versichern24.at oder www.durchblicker.at, zum Beispiel.

Wobei es sich durchaus ­lohnen kann, freiwillig etwas mehr zu zahlen. Erich Leißl, Vorstand des Kfz-Ressorts bei der Wr. Städtischen: „Mit 1. Jänner wurde die gesetzliche Mindestdeckung zwar von sechs auf sieben Millionen Euro erhöht, aber auch diese Summe kann bei besonders schlimmen Unfällen zu gering sein. Wir raten daher, auf jeden Fall eine höhere Deckung zu wählen, die Aufzahlungen sind gering.“

Wer mit laufendem Vertrag zu einer günstigeren Versicherung wechseln mag, sollte auf jeden Fall warten, bis ihn die neue Versicherung akzeptiert. Und er muss einen der folgenden Gründe zur Kündigung bei der alten abwarten, denn Verträge können vom Kunden nicht immer aufgelöst werden.

Leasing: Kündigung ist möglich …

  • … beim Fahrzeugwechsel,
  • … bis zu zwei Monate nach Ankündigung einer Prämien­erhöhung,
  • … bis zu einen Monat vor dem jährlichen Stichtag (das ist der Erste des dem Vertragsabschluss folgenden Monats),
  • … nach Schadensfällen bis zu einen Monat nach Eintreffen der Verständigung, ob entschädigt wird oder nicht.

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