Zuerst einmal hallo an alle,
bin hier im "Phorum" neu und möchte mich gleich mal gebührend mit einer gehörig unsinnigen Frage vorstellen, die mich eine Weile (seit ungefähr 3 Stunden) beschäftigt: Ich gehe einfach einmal davon aus, dass euch allen die Regellungen zu Fernabsatzgeschäften bekannt sind - vor allem die Bestimmungen, die es mir als Käufer erlauben, das vermeintliche Objekt meiner Begierde wieder zurückzugeben, wenn es in Natura doch nicht so begehrlich ist wie gedacht.
Nun tritt bei mir die Hirnverknotung ein und ich frage mich, ob das wohl auch bei Autos gilt? In Zeiten von großen Internetautobörsen wie car4you.at, wo ja zu einem Grand Händler inserieren, die somit ja theoretisch an alle damit verbunden Gesetzte zum Konsumentenschutz gebunden sein sollten, könnte man ja theoretisch auch einen Wagen kaufen, ohne IHN SPEZIELL jemals gesehen zu haben. Immerhin sind autos eines identischen Typs ja immer gleich. Wenn ich mir also bei einem anderen Händler das Modell selbst genau anschau und er mri gefällt, ich aber bei einem andren kaufe, werde ich wohl nicht übel überrascht, habe das Fahrzeug im speziellen aber dennoch nie gesehen.
Wäre es also in dieser gesetzlich ohnehin oft perversen Welt möglich, dass ich einen im Internet inserierten Wagen via Telefon kaufe (mündlicher Vertrag) und dann die selben Rückgaberechte hab wie bei einem Video-... verzeihung - moderne Welt: DVD-Festplatten-Rekorder?!
freundlichst,
Caution
PS: Keine Sorge - ich überlege mir das nicht weil ich die Idee reizvoll finde und das ehestmöglich ausprobieren möchte. Es schoss mir nur irgendwie gerade in den Kopf und ich dachte bei mir - wo mag diese Frage wohl besser aufgehoben sein als in einem Forum wie diesem? ;-)