Tamara Schögl
Winterreifenpflicht in Österreich

Wann muss man die Winterreifen wechseln?

Mit dem Ende der Winterreifenpflicht sind Sommerreifen nicht immer die beste Wahl. Wir sagen euch, wann man die Winterreifen wechseln sollte.

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2024

In Österreich herrscht von 1. November bis zum 15. April des Folgejahres eine situative Winterreifenpflicht. Situativ bedeutet, dass die Pflicht von der Witterung abhängt: Bei winterlichen Fahrbahnbedingungen – also Schnee, Matsch oder Eis – müssen Autofahrer:innen innerhalb dieses Zeitraumes mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert haben. Wann man die Winterreifen wechseln sollte, hängt aber nicht vom Datum ab.

Wann soll man die Winterreifen wechseln?

Sobald die Temperaturen steigen (konstant um etwa 7-10 Grad) und mit Schnee nicht mehr zu rechnen ist, sollte man die Sommerreifen aufziehen. Denn Winterreifen sind nicht für wärmere Temperaturen gemacht – sie können unter anderem einen längeren Bremsweg und ein schlechteres Fahrverhalten zur Folge haben und somit auch die Sicherheit negativ beeinflussen. Außerdem verschleißen Winterreifen schneller, wenn es warm ist.

Umgekehrt sollte man sich von milden Temperaturen aber auch nicht zu früh dazu verleiten lassen, die Winterreifen zu wechseln. Denn bekanntermaßen kann es im Frühjahr auch dann noch zu einem Temperatursturz kommen, wenn das Thermometer bereits sommerliche Temperaturen angezeigt hat. „Grundsätzlich spricht zwar nichts dagegen, bereits vor dem 15. April umzustecken“, sagt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. „Man sollte aber immer ein Auge auf den Wetterbericht haben, denn nur, wenn es konstant warm ist und man z. B. keinen Ausflug in die Berge geplant hat, sollte man auch wirklich wechseln. Sommerreifen haben, unabhängig vom Datum, auf winterlichen Fahrbahnen nämlich nichts verloren.“

Zu früher Reifenwechsel kann gefährlich und teuer werden

Fährt man nach dem 15. April mit Sommerreifen auf Schnee und Eis, ist das zwar per se nicht mehr strafbar, da die situative Winterreifenpflicht bereits vorüber ist. Das zu frühe Winterreifen Wechseln kann aber trotzdem teuer werden: „Im Schadensfall kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen und es besteht die Möglichkeit, dass die eigene Kaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit annimmt und daher die Zahlung verweigert“, erklärt ARBÖ-Experte Johann Kopinits.

Die Wartezeit auf eine stabile Wetterlage kann man nutzen, um sich über die besten Sommerreifen zu informieren.

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